Hauf und Tebartz

News und Aktuelles



Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld durch verspäteten Lohn

Fällt der Elterngeldanspruch eines Arbeitnehmers nur deswegen niedriger aus, weil der Arbeitgeber Lohn zu spät gezahlt hat, steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zu.

Führt eine verspätete Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber dazu, dass dem Arbeitnehmer weniger Elterngeld ausgezahlt wird, muss er dem Arbeitnehmer den Differenzbetrag erstatten. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah in einem solchen Fall einen klaren Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers. Im Streitfall führte eine Kombination verschiedener Vorschriften dazu, dass die verspätete Lohnzahlung als "sonstiger Bezug" nicht bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden konnte.



 

Adresse:

Manganstraße 7
65428 Rüsselsheim
Tel.: 06142 - 96 25 0
Fax: 06142 - 96 25 10
 

Unsere Bürozeiten

Mo bis Fr: Mo, Di, Do: Freitag: 08:00 - 13:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00
 

News und Aktuelles

In diesem Bereich werden die aktuellen Informationen rund um unsere Kanzlei und um das Recht und die Gesetze stehen. weiterlesen