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Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgasverträgen

Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen sind unwirksam, wenn sie nur eine Berechtigung zur Preisanhebung und keine Verpflichtung zur Preisabsenkung vorsehen.

Bezieher von Erdgaslieferungen werden unangemessen benachteiligt, wenn Vertragsklauseln dem Unternehmer nur das Recht zur Preisanhebung, nicht aber auch die Pflicht zur Preis-reduzierung auferlegen. Zu diesem Ergebnis kommen die Richter am Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, in der sie verschiedene Preisanpassungsklauseln für unwirksam befunden haben. Denn soweit sich der Versorger die Preiserhöhung im Zusammenhang mit einer steigenden Ent-wicklung der Lohnkosten- und Beschaffungspreisentwicklung vorbehält, muss er sich zugleich auch verpflichten, eine entsprechende Preisreduzierung bei einer sinkenden Entwicklung vorzunehmen. Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vor. Dies gilt auch dann, wenn Formulierungen wie "behalten sich vor" und "ist berechtigt" oder "sind berechtigt" verwendet werden, da diese je nach Auslegung nur ein Recht, aber keine Pflicht, begründen.



 

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